BDP GmbH - Schaffhausen
Das Urheberrecht - BDP GmbH
Alle reden über das Urheberrecht! Aber was genau schützt das Urheberrecht? Die BDP GmbH beantwortet diese und weitere Fragen zum Urheberrecht auf einem neuen Portal unter http://www.urheberrecht-rechtsanwaltskanzlei.de/
Auch Leistungen, die keine Werke sind, werden im UrhG mit sog. Leistungsschutzrechten bedacht. Darunter fallen einfache Lichtbilder, die die Hürde der Schöpfungshöhe zwar nicht erreichen, vom Gesetz her dennoch geschützt werden sollen. Ebenso fallen unter diesen Schutz z.B. die Leistungen ausübender Künstler, der Sendeunternehmen oder Tonträgerhersteller. Geschützt werden sollen die, die unmittelbar an der Präsentation und Vermarktung urheberrechtlicher Werke beteiligt sind. Die Inhaber von Leistungsschutzrechten genießen Schutz in entsprechender Anwendungen der Vorschriften über urheberrechtlich geschützte Werke. Nur hinsichltich der Schutzfristdauer gilt für Leistungsschutzrechte ein anderes: Sie werden in der Regel nur bis maximal 50 Jahre seit Erscheinen oder Herstellung der Leistung geschützt.
Leistungsschutzrechte